Von Willy Pfund, alt Nationalrat, Präsident proTELL
80 Millionen Schusswaffen gibt es offiziell in der EU, der Verbleib von einer halben Million ist ungeklärt. Brüssel will jetzt die Gesetze verschärfen und Waffen sogar mit biometrischen
Sensoren ausstatten. In einer Pressemitteilung vom 21.10.2013 titelte die EU-Kommissarin für Inneres, Cecilia Malmström: «Es ist Zeit für schärfere EU-Massnahmen gegen Waffengewalt».
- zur Bekämpfung von Bedrohungen durch illegale Verwendung von Schusswaffen
- zur Verhinderung, dass Schusswaffen in die Hände von Kriminellen gelangen
- zur Behebung von Schwachstellen über den gesamten Lebenszyklus von Waffen (Herstellung, Verkauf, Besitz, Handel, Lagerung und Deaktivierung), unter gleichzeitiger Wahrung von traditionellen,
rechtmässigen Verwendungszwecken, wie Sportschiessen und Jagd.
- Mit strengeren EU-Vorschriften zur Deaktivierung von Schusswaffen sollen Schusswaffen nach ihrer Ausserbetriebnahme unbrauchbar bleiben.
- Mit Kennzeichnung durch Seriennummern bei der Herstellung sollen Schusswaffen zurückverfolgt werden können.
- Mit strafrechtlichen Mindestvorschriften in allen Mitgliedstaaten sollen Abschreckung bewirkt, legale Schlupflöcher für Händler geschlossen, strafrechtlich zu verfolgende Schusswaffendelikte
bezeichnet (unerlaubte Herstellung, illegaler Handel, Manipulation von Kennzeichnungen, illegaler Schusswaffenbesitz, beabsichtigte Bereitstellung von Schusswaffen) und allgemein gültige
Mindest-Strafmasse festgelegt werden.
- Mit Verschärfung der EU-Binnenmarkt-Richtlinie soll der Besitz von Waffen in den Mitgliedstaaten (Zugang zu besonders gefährlichen Waffen für zivile Zwecke) eingeschränkt werden.
- Die Kontrollen betreffend Verkauf und illegale Herstellung von Schusswaffen sollen ordnungsgemäss durchgesetzt werden.
- Die Verfahren für Zulassung von Waffen sollen geprüft werden.
- Die EU-Kommission will neue technologische Herausforderungen, wie Online-Vertrieb von Waffen oder 3D-Druck von Waffenteilen prüfen sowie das Risiko illegaler Lieferung von Schusswaffen durch
Postdienste reduzieren. Sie will überdies prüfen, wie durch technische Hilfe (Verstärkung der Waffenausfuhr-Kontrollsysteme, Schliessung von Schmuggelrouten und bessere Verwaltung der
Lagerbestände von militärischen Waffen) das Risiko der Umlenkung von Waffen aus Drittländern eingedämmt werden kann.
Die Vorschläge basieren auf Ansichten von Strafverfolgungsbehörden, Waffengewaltopfern, Nicht-Regierungs-Organisationen (NGO), rechtmässigen Herstellern, Händlern und Besitzern von Waffen,
Ergebnissen einer Eurobarometer-Umfrage und Antworten auf eine öffentliche Konsultation. Sie werden mit dem Europäischen Parlament, den Mitgliedstaaten und Interessenträgern erörtert, damit die
Optionen, einschliesslich legislativer Massnahmen bewertet werden können.
Was heisst das nun für das Schweizer Waffenrecht?
- Die Ankündigungen der EU sind ein gefährliches Wischi-Waschi von Sollte, Könnte, Prüfen, Kontrollieren etc., mit schlangenfängerischen Versprechen zur Bewahrung von Rechten für Sportschiessen
und Jagd.
- Die Entwicklung des Schweizerischen Waffenrechts ist, abgesehen von eigenen Veränderungen, durch das vom Schweizervolk am 5.6.2005 genehmigte Schengen-Abkommen von der «EU-Waffenrichtlinie
91/477/EWG» abhängig. Gemäss Art. 2 Ziff. 3 und Art. 7 des Umsetzungs-Abkommens sind neue Rechtsakte und Massnahmen schlussendlich auch von unserem Land anzuwenden, das heisst:
Verschärfungen der EU-Waffenrichtlinie betreffen, wenn die EU darauf besteht, auch nach Ausschöpfung all unserer demokratischen Möglichkeiten, auch uns substantiell!
Fazit: Wir müssen uns gegen die vorgesehenen Verschärfungen rechtzeitig wehren, denn wir haben jahrhundertelang unsere Waffen verantwortungsbewusst getragen, aufbewahrt und damit
unsere Freiheit, unsere Unabhängigkeit und unsere Sicherheit bewahrt. Wir tun dies auch weiterhin. Wir brauchen dazu keine EU-Vorschriften!